Tipps

Tipps für oder rund um das 4-Wändeglück.

  • Garten,  News,  Tipps,  Wohnen

    Alt und verkalkt – na und!

    4 Wände aus mehreren alten, verkalkten Tonteilen und Granitbruch dienen als Schutz für die Hauswurz und als Deko für den Garten. Einfach und schön – einfach schön.

    Verkalkter, zerbrochener Tontopf
    Verkalkter, zerbrochener Tontopf als “Schutzhütte”

    Tipp: Kleine Teile von zerbrochenen Tontöpfen können bei Kübelbepflanzung unter die Erde gemischt werden.

  • Garten,  News,  Tipps,  Wohnen

    Ausgebacken

    Ein köstliches Deko-Objekt – backe, backe Hauswurz. Die Zutat Rost stört mich gar nicht. Die Backform habe ich am Antiquitäten-Flohmarkt gefunden.

    Rostige Backform
    Rostige Backform als “Übertopf”

    Tipp: Damit sich Nässe nicht staut und die Hauswurz „verfault“, 1 bis 2 kleine Löcher in die Form machen.

    Die Hauswurz liebt die Hitze und strotzt der Kälte. Sie ist winterhart und treibt im Frühjahr neu aus. Lediglich Staunässe mag sie nicht. Also bei extrem nassem Winter sollte man die Hauswurz etwas schützen.

  • Garten,  News,  Tipps,  Wohnen

    Selbstheilung im eigenen Garten

    Mit Liebe und aus Wertschätzung zu Natur, Pflanzen, Kräutern, Farbwelten, “schäbigen Chic” und scheinbar Ausgedientem gestalte ich ungewöhnliche Arrangements auch outdoor. Damit bringe ich weiteres Leben in meinen Garten.

    Selbstheilung im eigenen Garten

    Tipp: Ein Garten, der Geschichten erzählt und “Wohnfühlcharakter” bietet, regt deine Seele, deinen Geist und Körper zu Selbstheilungsprozessen an. “Gartenglück als Medizin”.

  • News,  Tipps

    Tipp: “Spende” von Mensch und Natur

    Wie ein “Geschenk des Himmels” liegen die Zutaten still und unauffällig einfach vor einem. Man muss sich nur darum bücken und ein paar Regeln beachten.

    Waldbodenbestandteile

    Mitnahme einzelner, frei liegender Zweige oder anderer Teile des Waldbodens dürfen nur unter folgenden Bedingungen mitgenommen werden:

    1. Einhaltung der Betretungsbedingungen (lt. Forstgesetz 1975)
    2. Zustimmung des Waldeigentümers
    3. Entfernen entsprechender Teile ohne Beschädigung der Pflanze