Tipp: “Spende” von Mensch und Natur
Wie ein “Geschenk des Himmels” liegen die Zutaten still und unauffällig einfach vor einem. Man muss sich nur darum bücken und ein paar Regeln beachten.
Mitnahme einzelner, frei liegender Zweige oder anderer Teile des Waldbodens dürfen nur unter folgenden Bedingungen mitgenommen werden:
- Einhaltung der Betretungsbedingungen (lt. Forstgesetz 1975)
- Zustimmung des Waldeigentümers
- Entfernen entsprechender Teile ohne Beschädigung der Pflanze